Die Tätigkeit der Firma P!NK Immobilien erfolgt im Rahmen der §§ 652 ff BGB sowie der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Den Geschäften der Firma P!NK Immobilien liegen – vorbehaltlich anderer Vereinbarungen – nachfolgende AGB zugrunde:
§ 1 Maklerprovision
Mit Abschluss eines notariellen Kaufvertrages oder mit Abschluss eines Mietvertrages durch den Nachweis oder die Vermittlung der Firma P!NK Immobilien, ist zu deren Gunsten eine Maklerprovision in im Exposé angegebener Höhe inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer entstanden und fällig. Die Firma P!NK Immobilien hat Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss. Im Übrigen gilt die ortsübliche Provision als vereinbart.
§ 2 Tätigkeit für den jeweils anderen Vertragsteil
Die Firma P!NK Immobilien ist berechtigt, auch für den jeweils anderen Vertragsteil entgeltlich tätig zu werden.
§ 3 Vertraulichkeit / Datenschutzhinweis
Alle Angebote sind streng vertraulich und nur für den Interessenten bestimmt. Erlangt ein Dritter durch Verschulden des Interessenten Kenntnis von den Angeboten und kommt dadurch ein Vertrag zustande, verspricht der Interessent die Zahlung der vollen unter § 1 vereinbarten Provision. Sämtliche Kundenangaben werden von uns vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Beachten Sie bitte hierzu die Seite „Datenschutz“.
§ 4 Haftung
Die Firma P!NK Immobilien bearbeitet alle Aufträge mit Sorgfalt und macht darauf aufmerksam, dass alle Informationen über Interessenten und Objekte von Dritten mitgeteilt und nicht geprüft werden. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird nicht übernommen. Im Übrigen ist die Haftung der Firma P!NK Immobilien auf vorsätzliche und grob fahrlässiges Verhalten begrenzt. Die Abtretung von Ersatzansprüchen ist ausgeschlossen.
§ 5 Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Stuttgart, sofern der Auftraggeber ein Unternehmer ist.
§ 6 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages lückenhaft oder unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Unwirksame oder lückenhafte Regelungen sind durch solche zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem ursprünglichen Vertragswillen der Parteien in gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommen.